Für uns Beamte gibt’s ein eigenes Verfahren. Dienstunfähig bist du dann, wenn dein Dienstherr feststellt: „Kollege, du kannst dauerhaft keinen Polizeidienst mehr leisten.“ Das passiert nicht, weil du selbst das sagst, sondern nach Untersuchung beim Amtsarzt und mit Aktenzeichen in der Behörde. Und jetzt kommt’s auf deinen Status an:
- Widerruf (Ausbildung): Wirst du dienstunfähig, bist du sofort raus. Kein Cent Versorgung.
- Probezeit: Auch hier kann die Entlassung kommen, mit null Absicherung oder höchstens ein paar Krümeln Übergangsgeld.
- Lebenszeit: Du wirst in den Ruhestand geschickt, bekommst aber nur ein Ruhegehalt. Und das ist meist weit weg von deinem letzten Netto.
Kurz gesagt: Dienstunfähigkeit heißt nicht „sicherer Hafen“. Gerade in den ersten Jahren ist das Risiko brutal hoch. Bei Angestellten läuft’s anders. Berufsunfähig bist du, wenn du deinen Job zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr machen kannst. Ob das so ist, entscheidet die Versicherung – nicht der Staat. Da werden Arztberichte geprüft und Gutachten erstellt.
Und jetzt der Knackpunkt für uns: Dienstunfähig heißt nicht automatisch berufsunfähig. Beispiel: Knie kaputt – für die Polizei bist du raus, weil Streifendienst nicht mehr geht. Die Versicherung sagt aber vielleicht: „Na ja, Büroarbeiten könntest du noch.“ Folge: keine Leistung, obwohl du bei der Polizei nicht mehr arbeiten darfst. Genau das ist die fiese Lücke, in die schon viele Kollegen getappt sind.
Unser Job ist körperlich und psychisch eine andere Liga. Schon kleine Einschränkungen reichen, damit wir den Dienst nicht mehr ausüben dürfen.
- Ein lädiertes Knie kann für dich das Karriere-Aus bedeuten, auch wenn du in einem Bürojob noch klar kämst.
- Eine PTBS nach einem harten Einsatz macht dich dienstunfähig, obwohl du vielleicht noch theoretisch in einer anderen Tätigkeit arbeiten könntest.
- Chronische Krankheiten oder Rückenprobleme können reichen, damit der Amtsarzt sagt: „Für den Polizeidienst nicht mehr geeignet.“
Das heißt: Die Schwelle zur Dienstunfähigkeit ist bei uns oft deutlich niedriger als die zur Berufsunfähigkeit.