Die meisten Kollegen gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass alles, was irgendwie mit Dienst zu tun hat, automatisch ein Dienstunfall ist. Dienstreise, Fortbildung, Schießtraining – klingt logisch, fühlt sich logisch an. Und genau deshalb knallt es später oft richtig, wenn der Bescheid kommt. Denn im Beamtenrecht zählt nicht das Bauchgefühl, sondern der konkrete dienstliche Zusammenhang. Und der ist enger, als viele denken.
Gut zu wissen: Für die Bundespolizei gilt beim Dienstunfallrecht grundsätzlich das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Für Landespolizeien gelten die jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetze. Die Prüflogik ist dabei sehr ähnlich: Entscheidend ist fast immer der konkrete dienstliche Zusammenhang im Unfallmoment, nicht das Gefühl „war doch dienstlich“.