Wenn du bei der Bundespolizei bist, greifen einheitliche Regelungen nach dem Bundesbeamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und der Bundesbesoldung. Das macht’s vergleichsweise übersichtlich.
Bei der Landespolizei wird’s komplizierter: Jedes Bundesland hat sein eigenes Landesbeamtengesetz, eigene Besoldungstabellen, eigene Regeln, welche Zulagen ruhegehaltfähig sind – und manchmal auch andere Berechnungszeiträume.
Zum Beispiel:
- In Bayern zählen die fünf besten Jahre der letzten zehn für die Pensionsberechnung.
- In Berlin dagegen die letzten drei Jahre – unabhängig davon, ob da ein höheres Gehalt dabei war oder nicht.
Das klingt wie ein Detail. In Wahrheit kann das mehrere hundert Euro Unterschied pro Monat bedeuten.
Rechenbeispiel: Pension Bundespolizei
Nehmen wir einen Kollegen aus dem mittleren Dienst bei der Bundespolizei.
Er war 40 Jahre im Dienst, zuletzt in Besoldungsgruppe A10, Endstufe 8. Seine ruhegehaltfähige Zulage: 150 Euro.
- Endgrundgehalt: ca. 4.900 €
- Zulagen ruhegehaltfähig: +150 €
- Gesamt ruhegehaltfähige Bezüge: 5.050 €
- Ruhegehaltssatz nach 40 Jahren: 71,75 %
- Ergebnis: ca. 3.623 € brutto Pension
Was bleibt netto?
- Abzüge für Steuern, PKV/Pflege (Beihilfe ca. 70%)
- Je nach Steuerklasse/Versicherer ca. 2.800–3.000 € netto
Das klingt erstmal ordentlich. Aber viele haben vorher deutlich mehr auf dem Konto – mit Schichtzulagen, Überstunden und allem, was im Ruhestand eben wegfällt.
Rechenbeispiel: Landespolizei Bayern vs. Berlin
Kollege 1 – Bayern
BesGr A11, letzte 10 Jahre mit steigendem Gehalt, beste 5 Jahre im Schnitt: 5.200 €, Polizeizulage 180 €
- Ruhegehaltfähige Bezüge: 5.380 €
- Ruhegehaltssatz 71,75 % → Pension: 3.862 € brutto
Kollege 2 – Berlin
Gleiches Amt, aber Berechnung nach den letzten 3 Jahren, in denen weniger Zulagen gezahlt wurden – durchschnittlich nur 4.800 € ruhegehaltfähige Bezüge.
- Ruhegehaltssatz 71,75 % → Pension: 3.442 € brutto
Unterschied: 420 € monatlich – nur durch Landesrecht.
Was passiert, wenn du früher gehst?
Viele PVD-Kollegen dürfen oder wollen vorzeitig in Pension gehen. Meist ist das ab 60 möglich – je nach Bundesland sogar früher. Aber das hat seinen Preis:
- 0,3 % Abschlag pro Monat vor der regulären Altersgrenze
- maximal 10,8 % bei 36 Monaten früher
Beispiel:
Ein Kollege mit Anspruch auf 3.600 € brutto geht 3 Jahre früher.
→ Abschlag: 10,8 % → neue Pension: ca. 3.210 € brutto
→ Differenz: 390 € weniger – dauerhaft.
Das kann sich lohnen – oder eben auch nicht, je nach Lebenssituation.