Wie hoch ist meine Pension als Polizist?

Im Dienst denkst du meistens an alles Mögliche – nur nicht daran, wie dein Ruhestand mal aussieht. Schichten, Einsätze, Papierkram, das ganze Drumherum fordern genug Aufmerksamkeit. Aber irgendwann, vielleicht in einer Pause, beim Sortieren von Unterlagen oder wenn die Kollegen anfangen übers „Später“ zu reden, taucht die Frage auf: „Was bleibt mir eigentlich übrig, wenn der Dienst vorbei ist?“

Am Anfang schiebt man das Thema oft weg. Ist ja noch ewig hin, denkst du dir. Doch je länger du dabei bist, desto klarer wird: Irgendwann kommt der Punkt, an dem du es genau wissen willst. Wie hoch ist meine Pension? Und reicht das wirklich, wenn der Alltag in Uniform vorbei ist? Bevor wir in Zahlen und Rechenwege einsteigen, lohnt sich ein kurzer Blick auf eine oft übersehene Tatsache: Pension ist nicht dasselbe wie Rente.

pension vs rente
Kein Rentenbescheid, sondern Pension: Für Beamte gelten eigene Regeln.

Pension ≠ Rente – was Polizeibeamte oft verwechseln

Wenn du verbeamtet bist, bekommst du im Ruhestand kein Rentenbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung – sondern ein Ruhegehalt. Und das hat seine ganz eigenen Spielregeln.

Was zählt dabei?

  • Dein Endgrundgehalt im letzten Amt, also Besoldungsgruppe + Erfahrungsstufe.
  • Zulagen, die ruhegehaltfähig sind – nicht jede! Die Polizeizulage zum Beispiel ist es, aber das hängt vom Bundesland ab.
  • Die ruhegehaltfähige Dienstzeit: Vollzeit zählt voll, Teilzeit anteilig. Elternzeit, Beurlaubungen ohne Bezüge, Anwärterzeit – alles muss man sich genau anschauen.
  • Daraus ergibt sich der sogenannte Ruhegehaltssatz – pro vollem Dienstjahr gibt’s rund 1,79375 %, gedeckelt bei 71,75 %.

Und was NICHT zählt?

  • Überstundenvergütung
  • Einmalprämien
  • Leistungsboni
  • viele Zuschläge
  • und leider auch: Dank und Applaus.

Die Kurzfassung für Ungeduldige:

polizei bundespolizei
Ob Bundes- oder Landespolizei: Im Dienst vereint, bei der Pension getrennte Wege.

Bundes- & Landespolizei: Gleiche Uniform, andere Regeln

Wenn du bei der Bundespolizei bist, greifen einheitliche Regelungen nach dem Bundesbeamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und der Bundesbesoldung. Das macht’s vergleichsweise übersichtlich.

Bei der Landespolizei wird’s komplizierter: Jedes Bundesland hat sein eigenes Landesbeamtengesetz, eigene Besoldungstabellen, eigene Regeln, welche Zulagen ruhegehaltfähig sind – und manchmal auch andere Berechnungszeiträume.

Zum Beispiel:

  • In Bayern zählen die fünf besten Jahre der letzten zehn für die Pensionsberechnung.
  • In Berlin dagegen die letzten drei Jahre – unabhängig davon, ob da ein höheres Gehalt dabei war oder nicht.

Das klingt wie ein Detail. In Wahrheit kann das mehrere hundert Euro Unterschied pro Monat bedeuten.

Rechenbeispiel: Pension Bundespolizei

Nehmen wir einen Kollegen aus dem mittleren Dienst bei der Bundespolizei.
Er war 40 Jahre im Dienst, zuletzt in Besoldungsgruppe A10, Endstufe 8. Seine ruhegehaltfähige Zulage: 150 Euro.

  • Endgrundgehalt: ca. 4.900 €
  • Zulagen ruhegehaltfähig: +150 €
  • Gesamt ruhegehaltfähige Bezüge: 5.050 €
  • Ruhegehaltssatz nach 40 Jahren: 71,75 %
  • Ergebnis: ca. 3.623 € brutto Pension

Was bleibt netto?

  • Abzüge für Steuern, PKV/Pflege (Beihilfe ca. 70%)
  • Je nach Steuerklasse/Versicherer ca. 2.800–3.000 € netto

Das klingt erstmal ordentlich. Aber viele haben vorher deutlich mehr auf dem Konto – mit Schichtzulagen, Überstunden und allem, was im Ruhestand eben wegfällt.

Rechenbeispiel: Landespolizei Bayern vs. Berlin

Kollege 1 – Bayern
BesGr A11, letzte 10 Jahre mit steigendem Gehalt, beste 5 Jahre im Schnitt: 5.200 €, Polizeizulage 180 €

  • Ruhegehaltfähige Bezüge: 5.380 €
  • Ruhegehaltssatz 71,75 % → Pension: 3.862 € brutto

Kollege 2 – Berlin
Gleiches Amt, aber Berechnung nach den letzten 3 Jahren, in denen weniger Zulagen gezahlt wurden – durchschnittlich nur 4.800 € ruhegehaltfähige Bezüge.

  • Ruhegehaltssatz 71,75 % → Pension: 3.442 € brutto

Unterschied: 420 € monatlich – nur durch Landesrecht.

Was passiert, wenn du früher gehst?

Viele PVD-Kollegen dürfen oder wollen vorzeitig in Pension gehen. Meist ist das ab 60 möglich – je nach Bundesland sogar früher. Aber das hat seinen Preis:

  • 0,3 % Abschlag pro Monat vor der regulären Altersgrenze
  • maximal 10,8 % bei 36 Monaten früher

Beispiel:
Ein Kollege mit Anspruch auf 3.600 € brutto geht 3 Jahre früher.
→ Abschlag: 10,8 % → neue Pension: ca. 3.210 € brutto
→ Differenz: 390 € weniger – dauerhaft.

Das kann sich lohnen – oder eben auch nicht, je nach Lebenssituation.

Dienstunfähigkeit – das vergessene Risiko

Wer nicht in Pension geht, sondern dienstunfähig aus dem Dienst ausscheidet, hat schlechtere Karten:

  • Keine vollen 40 Jahre – geringerer Ruhegehaltssatz
  • Kürzung durch DU-Verfahren
  • Oft zusätzliche Versorgungslücke

Ein Kollege mit nur 28 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit kommt dann z. B. nur auf rund 50,2 % Ruhegehalt – bei 5.000 € wären das 2.510 € brutto. Und das kann verdammt knapp werden.

versorgungslücke

Wie groß ist deine Versorgungslücke?

Wenn du’s konkret wissen willst, stell dir drei einfache Fragen:

  1. Was brauchst du netto zum Leben im Ruhestand?
  2. Was bekommst du brutto als Ruhegehalt?
  3. Was bleibt dir netto davon – nach Steuern & PKV?

Was dazwischen liegt, ist deine Versorgungslücke.
Bei vielen liegt sie zwischen 800 und 1.600 Euro – je nach Lebensstandard und Versorgungshistorie.

Was du jetzt tun kannst – ohne Taschenrechner-Marathon

  • Hol deine letzte Bezügemitteilung
  • Nimm dein aktuelles Grundgehalt + ruhegehaltfähige Zulagen
  • Rechne mit deiner Dienstzeit × 1,79375 %
  • Vergleiche mit deinem heutigen Netto
  • Prüfe: Will ich mit dieser Lücke leben – oder was tun?

Wenn du merkst: „Da ist was offen“, dann gibt’s zwei Wege:

  1. Verdrängen und später ärgern
  2. Kümmern und Plan machen

Schick das mal an den Streifenpartner in der Nachtschicht – Dienstweg kurz gehalten. 👇

cta

Mein Angebot an dich

Ich weiß, was der Job fordert. Ich kenne das Gefühl, nicht mehr zu wissen, wo einem der Kopf steht  und dann noch irgendwas mit Altersvorsorge? Aber ich sag dir auch: Du brauchst keinen Masterplan – nur den ersten Schritt.

Wenn du willst, rechnen wir deine Versorgung einmal grob durch:Was hast du, was fehlt, was passt zu dir. Ohne Hektik, ohne Verkaufsdruck. Nur Klartext vom Kollegen.

Jetzt Beratung anfordern

Wie viel Pension bekomme ich als Polizeibeamter? - die meistgestellten Fragen