Die meisten Kolleginnen und Kollegen wissen ungefähr, was sie verdienen. Aber kaum jemand weiß, was davon später tatsächlich übrig bleibt. Die Pension ist nämlich nicht einfach „70 Prozent vom letzten Gehalt“ oder irgendein Gerücht, das man mal im Wachraum aufgeschnappt hat. Sie hängt von deiner Besoldungsgruppe ab, von deiner Dienstzeit, deinen Beförderungen und davon, was ruhegehaltfähig ist und was nicht.
Das führt dazu, dass zwei Beamte im selben Alter am Ende völlig unterschiedliche Ruhestandsbezüge haben können. Wenn du einmal verstanden hast, wie die Rechnung funktioniert, hilft dir das enorm für deine Karriereplanung, deine finanzielle Sicherheit und deinen Blick auf die kommenden Jahre.
Bevor wir in die Zahlen gehen, brauchst du die drei Bausteine, die deine Pension bestimmen.
Das ist deine Basis. Dazu zählen dein Grundgehalt und ruhegehaltfähige Zulagen wie bestimmte Amtszulagen. Nicht ruhegehaltfähig sind ausgerechnet viele der Zulagen, die dich im Alltag am meisten fordern: Schichtzulage, Nachtzulage, Mehrarbeit, Erschwerniszulagen. Das alles fällt später komplett raus.
Hier zählt, was du wirklich anrechnungsfähig gearbeitet hast: aktive Dienstzeit, Ausbildungszeit (je nach Laufbahn anteilig oder voll) und der Vorbereitungsdienst. Teilzeit reduziert die Werte, Elternzeit wird unterschiedlich berücksichtigt.
Pro voll gearbeitetem Dienstjahr werden dir etwa 1,79375 Prozent angerechnet. Nach 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Mehr gibt es nicht, egal wie viele Feiertage, Nachtschichten oder Überstunden du gesammelt hast.
Viele glauben, ihre Pension hängt allein davon ab, welchen Dienstgrad sie am Ende tragen. Das stimmt nur halb. Wichtiger ist, wann du dort ankommst. Eine späte Beförderung wirkt sich kaum noch aus, eine frühe Beförderung dagegen deutlich.
Der typische Weg sieht ungefähr so aus: Einstieg im mittleren Dienst als PM / POM (je nach Bundesland A7 oder A8) oder mit Studium im gehobenen Dienst als PK (A9). Nach ein paar Jahren steht die Beförderung zu POM / PHM und im gehobenen Dienst zum POK an. So sollte es zumindest sein! (Ja ich weiß, die Praxis sieht oft leider anders aus.)
Wer im mittleren Dienst keinen Laufbahnaufstieg in den gehobenen Dienst macht, kann nach der Beförderung zum PHM (A9) dann vielleicht noch eine Zulage mitnehmen. (A9z) Das gleiche gilt die Kommissare, ohne Aufstieg ist die Besoldung begrenzt. Den PHK gibt es mit den Besoldungsgruppen A11 und A12, in manchen Bundesländern kann man sogar noch den EPHK (A13) schaffen.
Je höher du in der zweiten Hälfte deiner Karriere steigst, desto stärker zahlt das auf deine Pension ein, weil die Dienstzeit langsam stagniert, die Bezüge aber steigen.
Damit du ein Gefühl dafür bekommst, schauen wir uns ein klares, greifbares Beispiel an.
Beispiel-Kollege:
- Einstieg Alter: 20 Jahre
- Pensionierung mit 62
- Ruhegehaltfähige Dienstzeit: 42 Jahre
- Letzter Dienstgrad: PHK (A11)
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.300 €
- Schritt: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.300 €
- Schritt: Ruhegehaltssatz: 42 Jahre × 1,79375 % = 75,33 %
Da der Satz aber bei 71,75 % gedeckelt ist, zählt dieser Wert.
- Schritt: Pension brutto:
4.300 € × 71,75 % = 3.089 €
- Netto-Abschätzung:
Nach Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung bleiben etwa 2.300 bis 2.450 € übrig – je nach Bundesland und Familienstand. Das ist solide, aber kein Lotterieschein. Viele werden darunter liegen. Vor allem ohne PHK oder bei längeren Unterbrechungen, z. B. aufgrund von Elternzeit oder seinem Sabbatjahr.