Pension hochrechnen wie ein Profi: Von PM / POM bis PHK

Viele im Dienst schieben das Thema Pension ewig vor sich her. „Wird schon passen“, „Bis dahin ist noch Zeit“, „Ich weiß eh nicht, wie man das berechnet.“ Verständlich – niemand beschäftigt sich in den ersten Jahren gern mit Dingen, die noch Jahrzehnte entfernt wirken. Aber irgendwann kommt dieser Moment, an dem du wissen willst, was am Ende wirklich auf deinem Konto landet. Und genau dann wird es interessant.

In diesem Beitrag zeige ich dir anhand eines einfachen Polizei-Pensionsberechnungs-Beispiels, wie du deine spätere Versorgung realistisch einschätzen kannst. Ohne Paragraphenwüste, ohne Fachchinesisch. Einfach, nachvollziehbar und aus der Praxis eines Kollegen, der das System von innen kennt.

Pension früh checken

Warum du deine Polizeipension früh checken solltest

Die meisten Kolleginnen und Kollegen wissen ungefähr, was sie verdienen. Aber kaum jemand weiß, was davon später tatsächlich übrig bleibt. Die Pension ist nämlich nicht einfach „70 Prozent vom letzten Gehalt“ oder irgendein Gerücht, das man mal im Wachraum aufgeschnappt hat. Sie hängt von deiner Besoldungsgruppe ab, von deiner Dienstzeit, deinen Beförderungen und davon, was ruhegehaltfähig ist und was nicht.

Das führt dazu, dass zwei Beamte im selben Alter am Ende völlig unterschiedliche Ruhestandsbezüge haben können. Wenn du einmal verstanden hast, wie die Rechnung funktioniert, hilft dir das enorm für deine Karriereplanung, deine finanzielle Sicherheit und deinen Blick auf die kommenden Jahre.

Die Ruhegehaltsformel – einmal verständlich erklärt

Bevor wir in die Zahlen gehen, brauchst du die drei Bausteine, die deine Pension bestimmen.

1. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

Das ist deine Basis. Dazu zählen dein Grundgehalt und ruhegehaltfähige Zulagen wie bestimmte Amtszulagen. Nicht ruhegehaltfähig sind ausgerechnet viele der Zulagen, die dich im Alltag am meisten fordern: Schichtzulage, Nachtzulage, Mehrarbeit, Erschwerniszulagen. Das alles fällt später komplett raus.

2. Ruhegehaltfähige Dienstzeit

Hier zählt, was du wirklich anrechnungsfähig gearbeitet hast: aktive Dienstzeit, Ausbildungszeit (je nach Laufbahn anteilig oder voll) und der Vorbereitungsdienst. Teilzeit reduziert die Werte, Elternzeit wird unterschiedlich berücksichtigt.

3. Der Ruhegehaltssatz

Pro voll gearbeitetem Dienstjahr werden dir etwa 1,79375 Prozent angerechnet. Nach 40 Jahren erreichst du den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Mehr gibt es nicht, egal wie viele Feiertage, Nachtschichten oder Überstunden du gesammelt hast.

Karrierepfade von POM bis PHK – und was das für deine Pension bedeutet

Viele glauben, ihre Pension hängt allein davon ab, welchen Dienstgrad sie am Ende tragen. Das stimmt nur halb. Wichtiger ist, wann du dort ankommst. Eine späte Beförderung wirkt sich kaum noch aus, eine frühe Beförderung dagegen deutlich.

Der typische Weg sieht ungefähr so aus: Einstieg im mittleren Dienst als PM / POM (je nach Bundesland A7 oder A8) oder mit Studium im gehobenen Dienst als PK (A9). Nach ein paar Jahren steht die Beförderung zu POM / PHM und im gehobenen Dienst zum POK an. So sollte es zumindest sein! (Ja ich weiß, die Praxis sieht oft leider anders aus.)  

Wer im mittleren Dienst keinen Laufbahnaufstieg in den gehobenen Dienst macht, kann nach der Beförderung zum PHM (A9) dann vielleicht noch eine Zulage mitnehmen. (A9z) Das gleiche gilt die Kommissare, ohne Aufstieg ist die Besoldung begrenzt. Den PHK gibt es mit den Besoldungsgruppen A11 und A12, in manchen Bundesländern kann man sogar noch den EPHK (A13) schaffen.

Je höher du in der zweiten Hälfte deiner Karriere steigst, desto stärker zahlt das auf deine Pension ein, weil die Dienstzeit langsam stagniert, die Bezüge aber steigen.

Konkretes Rechenbeispiel: Polizei-Pension berechnen

Damit du ein Gefühl dafür bekommst, schauen wir uns ein klares, greifbares Beispiel an.

Beispiel-Kollege:

  • Einstieg Alter: 20 Jahre
  • Pensionierung mit 62
  • Ruhegehaltfähige Dienstzeit: 42 Jahre
  • Letzter Dienstgrad: PHK (A11)
  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.300 €
  1. Schritt: Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: 4.300 €
  2. Schritt: Ruhegehaltssatz: 42 Jahre × 1,79375 % = 75,33 %
    Da der Satz aber bei 71,75 % gedeckelt ist, zählt dieser Wert.
  3. Schritt: Pension brutto:
    4.300 € × 71,75 % = 3.089 €
  4. Netto-Abschätzung:
    Nach Steuern und Kranken-/Pflegeversicherung bleiben etwa 2.300 bis 2.450 € übrig – je nach Bundesland und Familienstand. Das ist solide, aber kein Lotterieschein. Viele werden darunter liegen. Vor allem ohne PHK oder bei längeren Unterbrechungen, z. B. aufgrund von Elternzeit oder seinem Sabbatjahr.

Die unsichtbare Seite: DU-Risiko und Versorgungslücke

Die reguläre Pension ist der Optimalfall. In der Realität sieht es aber oft anders aus. Wenn du vorher dienstunfähig wirst, egal ob durch einen Unfall, eine Erkrankung oder dauerhafte Belastung, wird die Berechnung komplett neu aufgesetzt. Und diese DU-Rechnung fällt selten freundlich aus.

Weniger Dienstjahre, ein deutlich geringerer Ruhegehaltssatz und im ungünstigsten Fall nur die Mindestversorgung. Das kann mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen. Genau deshalb solltest du Pension und DU niemals getrennt voneinander sehen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist dabei der einzige sinnvolle Schutz, weil eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung Polizisten nur unzureichend abdeckt.

cta

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