Bevor wir über Zahlen sprechen, muss eine Sache klar sein: Es gibt nicht „die“ typische Dienstunfähigkeit und damit auch nicht „die“ eine finanzielle Realität.
Zwei Kollegen können denselben Dienstgrad haben, beide sind Polizisten, beide werden dienstunfähig und trotzdem fällt das Ergebnis am Ende komplett unterschiedlich aus. Der größte Hebel ist dein Status: Bist du Beamter auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit? Dazu kommen deine Dienstzeit und deine Besoldung, also wie lange du schon dabei bist und wo du aktuell stehst.
Und dann gibt es noch Dinge, über die niemand gern spricht, die aber in der Praxis eine Rolle spielen: Wie entwickelt sich der Gesundheitsverlauf? Wie lautet die Prognose? Welche dienstlichen Entscheidungen werden getroffen, welche Verfahren laufen, welche Gutachten liegen vor?
Wenn du dir nur einen Satz merken willst, dann diesen: Gleicher Beruf, aber je nach Status eine völlig andere finanzielle Ausgangslage. Genau deshalb lohnt es sich, die Unterschiede einmal nüchtern anzuschauen.
Wenn Dienstunfähigkeit bei Widerruf passiert, knallt es oft am stärksten. Nicht, weil diese Kollegen weniger wert wären, sondern weil in dieser Phase meistens drei Dinge zusammenkommen: wenig Dienstzeit, wenig Puffer und eine Lebensphase, in der die Fixkosten gerade erst anfangen.
Das ist der Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben, weil im Dienst dauernd das Wort „Pension“ fällt. Bei Widerruf ist es in der Praxis oft so, dass du bei Dienstunfähigkeit entlassen wirst. Statt Ruhegehalt wird dann häufig eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung relevant. Das ist ein komplett anderes System als das, was die meisten im Kopf haben, wenn sie „Beamter“ hören. Übersetzt: Wer bei Widerruf denkt „passt schon, ich kriege dann halt Pension“, rechnet oft mit dem falschen Film.
Bei Beamten auf Probe hängt extrem viel an der Frage, ob schon ein Versorgungsanspruch entstanden ist. Grob gesagt ist eine typische Schwelle die Mindestdienstzeit von 5 Jahren. Unterhalb dieser Schwelle kann Nachversicherung eine Rolle spielen, oberhalb kann ein Ruhegehaltanspruch möglich sein. Welche Details genau gelten, hängt vom Dienstherrn und Rechtskreis ab, aber die Logik bleibt: Vor den 5 Jahren ist es oft deutlich dünner, als viele erwarten.